ADB:Sprenger, Johann Theodor
[304] wo er über Jahresdauer (bis Frühsommer 1664) blieb. In die Heimath zurückgekehrt, trat er zur katholischen Kirche über und wurde im letzten Drittel des 17. Jahrhunderts fürstbischöflicher Kanzler in Salzburg, welches Amt er bis zu seinem Tode bekleidete.
Sprenger: Johann Theodor S., Jurist, zuletzt fürstbischöflicher Kanzler in Salzburg, geboren zu Anfang des 17. Jahrhunderts. Joh. Theodor widmete sich, gleich seinem Vater Ernst der Rechtswissenschaft und erhielt nach Beendung seiner juristischen Studien eine außerordentliche Professur der Rechte in Heidelberg; später wurde er hessischer, dann sächsisch-magdeburgischer und am 18. Aug. 1662 pfalz-zweibrückischer Hofrath. In dieser Eigenschaft ging er als Gesandter des Herzogs Friedrich Ludwig am 28. März 1663 zum Reichstag in Regensburg,S. verfaßte namentlich auf dem Gebiete des öffentlichen Rechts mehrere, seiner Zeit sehr geschätzte Arbeiten, wir erwähnen „Synopsis in jur. publ.“ „Decisiones et responsa Jurisperitorum.“ „Librum novum juridico–polit.– historium de Modico, qui causet ex jure divino, civili, feudali et recessibus Imp. deductum.“ Francof. 1658. „Inst. jur. publ.“ ibid. 1667. „Fontes jur. publ. roman.-german.“ ib. 1666. Ferner erschien 1666 zu Frankfurt unter dem Titel „Opusc. jur. publ. selectissima“ eine Sammlung einiger seiner gelesensten Schriften und 1668 veröffentlichte er dortselbst die „Opusc. jur. publ. minora“, vier Abhandlungen des öffentlichen Rechts nebst einigen Arbeiten seines Vaters.